Erklärung zur Barrierefreiheit
Joel Nordhoff, Garten- und Landschaftsbau ist bestrebt, seine Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bzw. der europäischen Richtlinie 2016/2102 (Web Accessibility Directive) barrierefrei zugänglich zu machen.
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Barrierefreiheits-Web-Verordnung sowie den technischen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.
Diese Website ist überwiegend mit diesen Anforderungen vereinbar.
- Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde im August 2026 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes erfolgte in Form einer Selbstbewertung durch den Websitebetreiber.
- Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen – etwa zu Barrieren, die Sie in der Nutzung unserer Inhalte beeinträchtigen? Dann melden Sie sich gern bei uns:
Nordhoff Garten- und Landschaftsbau
Tel.: 0171 3045750
Mail: nordhoff-galabau@web.de
Schliekhege 82
48308 Senden
Wir werden Ihre Rückmeldung zeitnah bearbeiten und Sie – soweit möglich – innerhalb einer angemessenen Frist über das weitere Vorgehen informieren.
- Durchsetzungsverfahren / Überwachungsstelle
Sollten Sie auf unsere Rückmeldung innerhalb von angemessener Zeit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungs- bzw. Überwachungsstelle wenden. Diese prüft, ob die Anforderungen an die Barrierefreiheit eingehalten werden. Bei Verstößen können Sie bei der zuständigen Stelle die Durchsetzung der Barrierefreiheit beantragen.
Die zuständige Stelle für Ihre Region erfahren Sie über die Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Landesfachstellen oder über das Europäische Netzwerk zur Durchsetzung der Barrierefreiheit (EN).
Zweck des Durchsetzungsverfahrens ist nicht, individuelle Ansprüche geltend zu machen, sondern die öffentliche Erfüllung der Barrierefreiheitspflichten sicherzustellen;
Schadensersatzansprüche und andere individuelle Ansprüche sind hierüber nicht umsetzbar.
Stand: August 2026
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